Was sind Fondsklagen? Rechtliche Verfahren und Schadensersatzwege
Eine allgemeine Einordnung zu den in der Tuerkei kuerzlich bekannt gewordenen Vorwuerfen renditestarker Fonds, den strafrechtlichen Ermittlungen und zivilrechtlichen Schadensersatzklagen.
Aktuelle Fondsklagen und der rechtliche Rahmen
In juengster Zeit oeffentlich bekannt gewordene Fondsstreitigkeiten, die auf Geldsammlungen mit dem Versprechen hoher Gewinnbeteiligungen beruhen, erfordern eine umfassende Betrachtung aus Sicht des Straf- sowie des Schadensersatzrechts. Nicht registrierte Fondskonstruktionen ohne behoerdliche Genehmigungen und ohne Aufsicht durch die tuerkische Kapitalmarktaufsichtsbehoerde (Sermaye Piyasasi Kurulu - SPK) koennen bei betroffenen Personen zu erheblichen Vermoegensschaeden fuehren.
Derartige Streitigkeiten verlaufen im Wesentlichen auf zwei Hauptebenen: erstens strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die handelnden Tatverdaechtigen und zweitens zivilrechtliche Klagen auf Ausgleich des entstandenen Schadens.
Strafrechtliche Einordnung
Der Vorwurf, unter Vorspiegelung eines vermeintlich offiziellen Fonds durch Taeuschungshandlungen Gelder von Anlegern eingesammelt zu haben, beruehrt verschiedene Straftatbestaende des tuerkischen Strafgesetzbuches (Turk Ceza Kanunu - TCK). Je nach Ausgestaltung des konkreten Einzelfalls kommen insbesondere folgende Vorwuerfe in Betracht:
- Qualifizierter Betrug (nitelikli dolandiricilik), insbesondere unter Ausnutzung von Banken oder Kreditinstituten als Tatwerkzeug
- Urkundenfaelschung an oeffentlichen oder privaten Urkunden (resmi veya ozel belgede sahtecilik)
- Untreue bzw. Missbrauch des Treueverhaeltnisses (guveni kotuye kullanma)
- Veruntreuung nach dem tuerkischen Bankengesetz (Bankacilik Kanunu uyarinca zimmet)
Beweismittel, Sachverstaendigengutachten und gerichtliche Feststellungen aus dem Strafverfahren koennen fuer spaetere Forderungs- und Schadensersatzklagen geschaedigter Personen erhebliche Bedeutung entfalten.
Schadensersatz und institutionelle Haftung
Bei der Rueckforderung verlorener Gelder wird neben der persoenlichen Haftung der Geldempfaenger regelmaessig auch geprueft, ob beteiligte Finanzinstitute oder Banken zivilrechtlich haften. Auf der Grundlage des tuerkischen Obligationenrechts (Turk Borclar Kanunu - TBK) sowie des einschlaegigen Bankenrechts koennen dabei folgende Fragen massgeblich sein:
- Haftung des Geschaeftsherrn (adam calistiranin kusursuz sorumlulugu) fuer Handlungen des Personals im Rahmen der dienstlichen Funktion
- Verletzung von Sorgfalts- und Ueberwachungspflichten im Rahmen bankueblicher Geschaefte (basiretli tacir gibi davranma)
- Durchfuehrung der Transaktionen inraeumlich einer Bankfiliale oder waehrend der regulaeren Arbeitszeiten
- Moegliches Mitverschulden (muterafik kusur) der betroffenen Anleger
Wichtige Punkte fuer Betroffene
Personen, die im Zusammenhang mit Fondszusagen Schaeden erlitten haben, sollten ihre Ansprueche vor Einleitung gerichtlicher Schritte schriftlich belegen. Zahlungsbelege (dekont), Uebergabeprotokolle, Korrespondenzen sowie interne Bankbuchungen spielen in solchen Verfahren eine tragende Rolle.
Die Beachtung von Klagefristen, Verjaehrungsvorschriften und die zustaendige Gerichtsbarkeit (gorevli mahkeme) sind wesentlich, um verfahrensrechtliche Abweisungen zu vermeiden. Betroffenen wird empfohlen, den konkreten Sachverhalt von einer Rechtsanwaeltin oder einem Rechtsanwalt pruefen zu lassen.
