Vollmacht, Apostille und amtliche Dokumente
Schritte, mit denen in Deutschland ausgestellte Vollmachten und Urkunden in der Türkei verwendbar werden.
Eine Vollmacht kann beim türkischen Konsulat oder bei einem Notar in Deutschland errichtet werden. Für notarielle Urkunden aus Deutschland sind in der Regel Apostille und beglaubigte Übersetzung erforderlich.

