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Sabur Hukuk

Rechtsberatung zum türkischen Recht

Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage nach türkischem Recht – vor einem Vertrag, einem Immobiliengeschäft, einem Erbfall oder einem Verfahren in der Türkei, im Gespräch oder schriftlich.

Worum es geht

Wer in Deutschland lebt und in der Türkei eine Immobilie, ein Erbe, einen Vertrag oder ein Verfahren hat, braucht eine Einschätzung nach türkischem Recht: welche Rechte und Pflichten bestehen, welche Wege offenstehen und welche Folgen jeder Weg hat.

Sabur Hukuk ist eine Kanzlei in Alanya (Türkei). Die Beratung erfolgt durch Avukat (in der Türkei zugelassen) und betrifft ausschließlich türkisches Recht. Zu deutschem Recht beraten wir nicht.

Typische Fragen

  • Prüfung eines Kauf- oder Mietvertrags über eine Immobilie in der Türkei vor der Unterschrift
  • Vorgehen in einem Erbfall mit Vermögen in der Türkei (Erbschein „veraset ilamı“, Ausschlagung, Teilung)
  • Vollmachten für die Türkei, Apostille und beglaubigte Übersetzungen
  • Stand und nächste Schritte eines Gerichts- oder Vollstreckungsverfahrens in der Türkei
  • Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei

Ablauf

  1. Sie schildern Ihr Anliegen kurz per Telefon, WhatsApp oder E-Mail; wir prüfen, ob es türkisches Recht betrifft und kein Interessenkonflikt besteht.
  2. Wir nennen die Unterlagen, die für die Prüfung nötig sind.
  3. Umfang und Honorar werden vorab schriftlich vereinbart.
  4. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Einschätzung im Gespräch oder schriftlich.
  5. Folgt ein Verfahren oder eine Beurkundung in der Türkei, wird das Vorgehen gesondert geplant.

Beratung aus der Ferne

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Alanya. Gespräche sind per Telefon oder Video möglich, Unterlagen können elektronisch übermittelt werden. Eine für die Türkei benötigte Vollmacht kann beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille errichtet werden. Weitere Themen für Menschen in Deutschland finden Sie unter Deutschland & Türkei, die Kontaktdaten unter Kontakt.

Honorar und Verschwiegenheit

Das Honorar richtet sich nach dem türkischen Avukatlık Kanunu und der Mindestgebührenordnung der Türkiye Barolar Birliği (TBB) und wird vor Beginn schriftlich vereinbart. Ihre Angaben unterliegen der beruflichen Schweigepflicht nach Art. 36 Avukatlık Kanunu.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung einer Ersteinschätzung für Ihre grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten, Vermögensabwicklungen oder regulatorischen Compliance-Anfragen zwischen Deutschland und der Türkei.

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