Scheidung und Familienrecht in der Türkei
Einvernehmliche und streitige Scheidung nach türkischem Recht vor türkischen Familiengerichten: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Unterhalt, Sorgerecht und Güterrecht.
Scheidung nach türkischem Recht
Nach Art. 166 Abs. 3 des türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK) ist eine einvernehmliche Scheidung möglich, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat, beide Ehegatten sie gemeinsam beantragen oder einer der Klage des anderen zustimmt und das Gericht die Vereinbarung über die finanziellen Folgen und die Kinder billigt. Beide Ehegatten werden dabei vom Gericht persönlich angehört. Ohne Einigung wird die Scheidung auf einen der gesetzlichen Scheidungsgründe gestützt und streitig verhandelt.
Zuständig sind die Familiengerichte, örtlich nach Art. 168 TMK das Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten oder am Ort, an dem die Ehegatten zuletzt mindestens sechs Monate zusammengelebt haben. Welches Recht anzuwenden ist, bestimmt Art. 14 MÖHUK: in erster Linie das gemeinsame Heimatrecht der Ehegatten.
Unterhalt, Sorgerecht und Güterrecht
- Unterhalt während des Verfahrens (Art. 169 TMK), nachehelicher Unterhalt bei drohender Bedürftigkeit (Art. 175 TMK) und Kindesunterhalt (Art. 182 TMK)
- Sorgerecht nach dem Wohl des Kindes
- Gesetzlicher Güterstand seit 2002: Errungenschaftsbeteiligung (edinilmiş mallara katılma, Art. 202 TMK); ihre Auseinandersetzung kann ein eigenes Verfahren sein
Bereits in Deutschland geschieden?
Eine deutsche Scheidung wirkt im türkischen Personenstandsregister erst, wenn sie dort anerkannt oder eingetragen ist – gerichtlich oder unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Verwaltungsweg. Beide Wege, die Unterlagen und den Ablauf erklärt der Ratgeber Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen lassen.
Was wir übernehmen – und was nicht
Sabur Hukuk ist eine Kanzlei in Alanya (Türkei); die Vertretung erfolgt durch Avukat (in der Türkei zugelassen) vor türkischen Gerichten und Behörden. Zu deutschem Familienrecht und zu Verfahren vor deutschen Gerichten beraten wir nicht. Weitere Themen finden Sie unter Deutschland & Türkei, die Kontaktdaten unter Kontakt.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
