Deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen lassen
Wie eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung in das türkische Personenstandsregister eingetragen wird: Verwaltungsweg über Konsulat oder Standesamt, gerichtliche Anerkennung und Unterlagen.
Warum die Anerkennung nötig ist
Eine in Deutschland rechtskräftige Scheidung wirkt im türkischen Personenstandsregister (nüfus kaydı) nicht automatisch. Bis sie dort eingetragen ist, gelten türkische Staatsangehörige – auch Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler – in der Türkei weiterhin als verheiratet. Das kann bei einer neuen Ehe, bei einem Erbfall oder beim Verkauf einer Immobilie in der Türkei zu Problemen führen.
Weg 1: Eintragung ohne Gerichtsverfahren
Nach Art. 27/A des türkischen Personenstandsgesetzes (Nüfus Hizmetleri Kanunu) kann eine ausländische Scheidung auf dem Verwaltungsweg eingetragen werden – in Deutschland über das türkische Generalkonsulat, in der Türkei über ein Standesamt (nüfus müdürlüğü). Voraussetzungen:
- Das Urteil stammt von einer zuständigen Stelle und ist rechtskräftig.
- Es verstößt nicht offensichtlich gegen die türkische öffentliche Ordnung.
- Beide früheren Ehegatten stellen den Antrag gemeinsam – persönlich oder über eine bevollmächtigte Person mit Sondervollmacht.
Eingetragen wird nur die Scheidung selbst. Regelungen zu Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögen werden auf diesem Weg nicht anerkannt.
Weg 2: Anerkennung durch ein türkisches Familiengericht
Ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich – etwa weil der frühere Ehegatte nicht mitwirkt – oder sollen auch Sorgerechts- oder Unterhaltsregelungen in der Türkei wirken, wird die Anerkennung (tanıma) beziehungsweise Vollstreckbarerklärung (tenfiz) nach Art. 50 ff. MÖHUK beim türkischen Familiengericht beantragt. Das Gericht prüft das deutsche Urteil nicht inhaltlich neu, sondern nur die gesetzlichen Voraussetzungen – etwa, ob die beklagte Partei im deutschen Verfahren ordnungsgemäß geladen wurde.
Unterlagen
- Scheidungsurteil (Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift) mit Rechtskraftvermerk
- Apostille – für deutsche Gerichtsentscheidungen erteilt sie in der Regel die Präsidentin oder der Präsident des Land- oder Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Gericht liegt
- Beglaubigte türkische Übersetzung aller Dokumente
- Kopien der Ausweise; für eine Vertretung in der Türkei eine Vollmacht
Wie die Vollmacht für die Türkei errichtet wird, erklärt der Ratgeber Vollmacht für die Türkei.
Was wir übernehmen – und was nicht
Die Avukat (in der Türkei zugelassen) der Kanzlei Sabur Hukuk in Alanya begleiten die Eintragung und das Anerkennungsverfahren in der Türkei. Zum deutschen Scheidungsverfahren und zu deutschem Familienrecht beraten wir nicht, und vor deutschen Gerichten vertreten wir nicht; dafür ist eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuständig.
Mehr zum türkischen Familienrecht: Scheidung und Familienrecht in der Türkei. Kontaktdaten: Kontakt. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
