Geerbte Immobilie in der Türkei verkaufen
Wie Erbinnen und Erben – auch aus Deutschland – eine geerbte Wohnung oder ein Grundstück in der Türkei verkaufen: Umschreibung, Erbengemeinschaft, Miteigentum und Teilungsverfahren.
Zuerst die Umschreibung auf die Erben
Eine Immobilie, die noch auf die verstorbene Person eingetragen ist, wird vor dem Verkauf auf die Erben umgeschrieben (intikal). Dafür braucht es einen türkischen Erbschein (mirasçılık belgesi), die fristgerechte Erbschaftsteuererklärung und die Umschreibung beim Grundbuchamt. Wie der Erbschein beantragt wird: Türkischer Erbschein.
Erbengemeinschaft: Verkauf nur gemeinsam
Bis zur Teilung des Nachlasses gehört die Immobilie den Erben gemeinschaftlich zur gesamten Hand (elbirliği mülkiyeti). Verkauft werden kann sie dann nur, wenn alle Erben mitwirken – persönlich oder über eine bevollmächtigte Person.
Miteigentum und Verkauf eines Anteils
Sind sich die Erben einig, kann die Gesamthand beim Grundbuchamt in Bruchteilseigentum (paylı mülkiyet) umgewandelt werden. Dann kann jede Miteigentümerin und jeder Miteigentümer den eigenen Anteil allein verkaufen; bei einem Verkauf an Dritte haben die übrigen ein gesetzliches Vorkaufsrecht (şufa).
Wenn ein Erbe nicht mitwirkt: Teilungsverfahren
Verweigert eine Erbin oder ein Erbe die Mitwirkung, kann jede beteiligte Person die Aufhebung der Gemeinschaft (ortaklığın giderilmesi, izale-i şuyu) verlangen. Zuständig ist das Friedensgericht (sulh hukuk mahkemesi) am Ort der Immobilie; seit dem 1. September 2023 ist vor der Klage ein Mediationsversuch Pflicht. Lässt sich die Immobilie nicht real teilen, ordnet das Gericht die Versteigerung durch das Vollstreckungsamt an; der Erlös wird nach den Anteilen verteilt.
Erben in Deutschland
Wer in Deutschland lebt, wirkt mit einer Vollmacht mit – errichtet beim türkischen Generalkonsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (Vollmacht für die Türkei). Mehr zu Erbfällen mit Deutschlandbezug: Erbfälle in der Türkei für Erben in Deutschland.
Was wir übernehmen – und was nicht
Die Avukat (in der Türkei zugelassen) der Kanzlei begleiten Erbschein, Umschreibung, Verkauf und Teilungsverfahren in der Türkei. Zu deutschem Erb- und Steuerrecht beraten wir nicht; dafür sind eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt und die Steuerberatung zuständig. Die steuerlichen Folgen des Verkaufs in der Türkei sollten vorab mit einer Steuerberatung geklärt werden.
Mehr: Erbschaft und Nachlass in der Türkei, Immobilien und Grundbuch in der Türkei. Kontaktdaten: Kontakt. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
