Immobilienkauf in Alanya: Grundbuch, Gutachten und Ablauf
Was Käuferinnen und Käufer aus Deutschland vor dem Kauf einer Wohnung in Alanya prüfen sollten: Grundbuch, Nutzungsgenehmigung, Wertgutachten, Devisennachweis und der Termin beim Grundbuchamt.
Können Deutsche in der Türkei Immobilien kaufen?
Ja. Deutsche Staatsangehörige können in der Türkei Wohnungen und Häuser erwerben – innerhalb der Grenzen von Art. 35 des türkischen Grundbuchgesetzes (Tapu Kanunu), unter anderem einer Höchstfläche pro Person und Ausnahmen für militärische Sperr- und Sicherheitsgebiete. Ob ein Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, prüft das Grundbuchamt im Verfahren.
Vor dem Kauf: Grundbuch und Baurecht
- Grundbuchauszug (tapu kaydı): Eigentümer, Hypotheken, Pfändungen und Vormerkungen
- Wohnungseigentum (kat mülkiyeti) oder nur ein Anwartschaftsrecht (kat irtifakı)
- Nutzungsgenehmigung (iskân) der Gemeinde
- Rückstände bei der Wohnanlage (site aidatı)
- Ein Vorvertrag über den Kauf (satış vaadi) ist nur notariell wirksam
Vorgaben für ausländische Käufer
- Wertgutachten (değerleme raporu) eines zugelassenen Sachverständigenbüros, höchstens drei Monate alt
- Devisennachweis (döviz alım belgesi): Der Kaufpreis wird vor dem Termin bei einer türkischen Bank in Lira umgetauscht
- Türkische Steuernummer (vergi kimlik numarası)
- Vereidigter Dolmetscher beim Grundbuchtermin, wenn eine Partei kein Türkisch spricht
- Erdbeben-Pflichtversicherung (DASK) für Wohngebäude
Der Termin beim Grundbuchamt Alanya
Der Kauf wird beim Grundbuchamt Alanya (Alanya Tapu Müdürlüğü) durch eine öffentliche Urkunde vollzogen; Termine werden über das Online-System Web Tapu vergeben. Wer nicht anreisen kann, lässt sich vertreten – siehe Vollmacht für die Türkei. Welche Unterlagen das Grundbuchamt verlangt: Unterlagen für die Grundbuchübertragung.
Ein Immobilienkauf führt nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis; sie wird gesondert bei der Migrationsbehörde beantragt, und in einzelnen Stadtteilen werden Ausländerinnen und Ausländern keine neuen Aufenthaltstitel erteilt.
Was wir übernehmen – und was nicht
Die Avukat (in der Türkei zugelassen) der Kanzlei prüfen Grundbuch und Unterlagen nach türkischem Recht und vertreten beim Grundbuchamt. Zu deutschem Recht – etwa zur Finanzierung oder zu Steuern in Deutschland – beraten wir nicht; dafür ist eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beziehungsweise die Steuerberatung zuständig.
Mehr zu Immobilien: Immobilien und Grundbuch in der Türkei. Kontaktdaten: Kontakt. Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall.
